Projekt 2
STARKE LEISTUNGEN
Bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten wir diese gegenüber Dritten und sind wir für das gemeinschaftliche Eigentum verantwortlich. Unter „gemeinschaftlichem Eigentum“ werden alle Teile eines Gebäudes verstanden, die nicht im Sondereigentum stehen.
Hierbei verwalten wir gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und der Teilungserklärung. Eine weitere Aufgabe besteht darin die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer zu harmonisieren, indem wir informieren, Kontakt pflegen und Lösungswege aufzeigen, um in einem optimalen Objektmanagement den Wert der Immobilie zu erhalten und zu steigern.
Unser umfangreiches Leistungspaket rund um das gemeinschaftliche Eigentum beinhaltet:
Bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten wir diese gegenüber Dritten und sind wir für das gemeinschaftliche Eigentum verantwortlich. Unter „gemeinschaftlichem Eigentum“ werden alle Teile eines Gebäudes verstanden, die nicht im Sondereigentum stehen.
Hierbei verwalten wir gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und der Teilungserklärung. Eine weitere Aufgabe besteht darin die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer zu harmonisieren, indem wir informieren, Kontakt pflegen und Lösungswege aufzeigen, um in einem optimalen Objektmanagement den Wert der Immobilie zu erhalten und zu steigern.
Unser umfangreiches Leistungspaket rund um das gemeinschaftliche Eigentum beinhaltet: